Verantwortungsbewusstes Hundehalten – Der Sachkundenachweis als Basis
In Nordrhein-Westfalen ist die Haltung großer Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gemäß dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Der Sachkundenachweis nach § 11, Abs. 1 LHundG NRW stellt sicher, dass Hundehalter über das notwendige Wissen verfügen, um ihre Tiere sicher und verantwortungsvoll zu führen. In unserer Praxis bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diesen Nachweis abzulegen, und unterstützen Sie bei der Vorbereitung sowie bei der Anmeldung Ihres Hundes bei der zuständigen Behörde. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben und die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Hund zu stärken.
Wer benötigt den Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis ist verpflichtend für alle Halter von Hunden, die ausgewachsen die Kriterien eines „großen Hundes“ erfüllen – also entweder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Rasse und betrifft auch Welpen oder Junghunde, bei denen zu erwarten ist, dass sie diese Maße erreichen werden. Der Nachweis muss bei der zuständigen Behörde, meist dem örtlichen Ordnungsamt oder Veterinäramt, vorgelegt werden, um die Haltung des Hundes offiziell anzumelden und genehmigen zu lassen.
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Sachkundeprüfung umfasst zwei wichtige Komponenten: Einen schriftlichen Teil und ein anschließendes Fachkundegespräch. Im schriftlichen Teil wird durch einen Multiple-Choice-Fragebogen Ihr Wissen über die Biologie, Haltung, Pflege und das (Ausdrucks-) Verhalten, rechtliche Bestimmungen sowie das sichere Führen von Hunden abgefragt.
Im darauffolgenden persönlichen Gespräch mit dem Prüfer wird Ihre Sachkunde vertieft festgestellt, wobei Sie Ihre Kenntnisse anwenden und erläutern können. In unserer Praxis können Sie die Prüfung nach Terminvereinbarung ablegen. Wir unterstützen Sie durch Literaturempfehlungen und sinnvolle Tipps dabei, sich optimal auf beide Prüfungsteile vorzubereiten. Nach erfolgreichem Bestehen beider Prüfungsteile erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei der zuständigen Behörde vorlegen können.
Warum der Sachkundenachweis wichtig ist
Der Sachkundenachweis dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch der Sicherheit von Mensch und Tier. Große Hunde können aufgrund ihrer Größe und Kraft besondere Herausforderungen darstellen, und ein fundiertes Wissen über ihre Bedürfnisse und ihr Verhalten hilft, gefährliche Situationen zu vermeiden. Zudem stärkt die Auseinandersetzung mit diesen Themen die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Hund und fördert ein harmonisches Zusammenleben. Wir sehen den Sachkundenachweis als Chance, Ihr Wissen zu vertiefen und Ihren Hund noch besser zu verstehen.
Das wichtigste zusammengefasst:
- Pflicht für große Hunde: Der Sachkundenachweis ist verpflichtend für Halter von Hunden mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg (§ 11, Abs. 1 LHundG NRW).
- Theoretische Prüfung: Abfrage von Wissen über Haltung, Pflege, Verhalten und rechtliche Bestimmungen, meist per Multiple-Choice-Fragebogen.
- Unterstützung durch unsere Praxis: Wir bieten die Abnahme der Prüfung.
- Sicherheit und Verantwortung: Der Nachweis fördert verantwortungsvolles Hundehalten und hilft, Gefahren für Mensch und Tier zu minimieren.
- Nachweis bei Behörden: Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde (z. B. Ordnungsamt).